Wissensdatenbank
Häufig gestellte Fragen &
Antworten zur Bewertung
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Ablauf, Kosten und rechtlichen Rahmenbedingungen meiner Gutachtertätigkeit. Sollten Fragen offen bleiben, berate ich Sie gerne persönlich.
Kosten & Honorar
Die Kosten richten sich nach der Gutachtenart und der Komplexität der Immobilie. Ein Kurzgutachten ist ab 800 € erhältlich, ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ab 2.000 € und ein Restnutzungsdauer-Gutachten (Preis auf Anfrage). Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der Preisseite.
Nein. Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot, das alle Leistungen umfasst: Erstberatung, Besichtigung, Bewertung, Gutachtenerstellung und Erläuterungsgespräch. Lediglich Amtsgebühren Dritter (z. B. für Grundbuchauszüge) werden separat und transparent ausgewiesen.
Ja. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich – auch wenn anschließend kein Auftrag zustande kommt. Ich berate Sie zum passenden Gutachtentyp und gebe eine Einschätzung zu Kosten und Zeitrahmen.
Gutachtenarten
Ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) ist das umfangreichste Bewertungsinstrument: 30–60 Seiten, gerichtsfest, anerkannt von Finanzämtern und Behörden, erstellt nach § 194 BauGB und ImmoWertV. Ein Kurzgutachten (10–20 Seiten) liefert eine fundierte Marktwertindikation, ist aber nicht gerichtsfest. Für Erbschaft, Scheidung oder Finanzamt brauchen Sie ein Vollgutachten. Für Kauf, Verkauf oder Orientierung reicht oft ein Kurzgutachten.
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes nach § 7 Abs. 4 EStG. Wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist als die vom Finanzamt pauschal angesetzte Nutzungsdauer (50 Jahre), können Sie Ihre jährliche Abschreibung erhöhen und Steuern sparen. Das lohnt sich besonders bei älteren vermieteten Immobilien.
Ja. Nach § 198 Bewertungsgesetz können Sie mit einem Verkehrswertgutachten nachweisen, dass der tatsächliche Marktwert Ihrer Immobilie unter dem vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwert liegt. Das Finanzamt muss den niedrigeren Wert dann berücksichtigen. Im Erstgespräch prüfe ich, ob sich das Gutachten in Ihrem Fall wirtschaftlich lohnt.
Ich arbeite mit den drei normierten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): Vergleichswertverfahren (bei Eigentumswohnungen und Grundstücken mit guter Datenlage), Ertragswertverfahren (bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern) und Sachwertverfahren (bei eigengenutzten Wohnimmobilien). In der Regel wende ich mindestens zwei Verfahren an und plausibilisiere die Ergebnisse.
Ablauf & Dauer
Ein Kurzgutachten ist in 1–2 Wochen fertig, ein Restnutzungsdauer-Gutachten in 2–3 Wochen, ein Verkehrswertgutachten in 3–4 Wochen. Die Bearbeitungszeit beginnt, sobald alle Unterlagen vorliegen und die Besichtigung stattgefunden hat. Bei dringendem Bedarf ist nach Absprache eine schnellere Bearbeitung möglich.
Die wichtigsten Unterlagen sind: aktueller Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt), Wohnflächenberechnung oder Baupläne, Energieausweis und bei vermieteten Objekten die aktuellen Mietverträge. Nach Auftragserteilung erhalten Sie eine detaillierte Checkliste. Fehlende Unterlagen kann ich in vielen Fällen für Sie beschaffen.
Ich besichtige Ihre Immobilie persönlich vor Ort. Dabei dokumentiere ich systematisch den Zustand von Fassade, Dach, Räumen, Böden, Haustechnik und Ausstattung. Außerdem verifiziere ich die Flächenangaben und erfasse besondere Merkmale. Die Besichtigung dauert je nach Objektgröße zwischen 45 Minuten und 2 Stunden. Sie oder ein Bevollmächtigter sollten anwesend sein.
Rechtliches & Anerkennung
Ja. Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich Verkehrswertgutachten, die von Gerichten als Entscheidungsgrundlage anerkannt werden. Die Bewertung erfolgt normkonform nach § 194 BauGB und ImmoWertV.
Ja. Meine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIAZert sowie das DIA-Diplom der Deutschen Immobilien-Akademie Freiburg erfüllen die Anforderungen der Finanzbehörden. Dies gilt sowohl für Verkehrswertgutachten (§ 198 BewG) als auch für Restnutzungsdauer-Gutachten (§ 7 Abs. 4 EStG).
Der Marktwert (Verkehrswert) ist der objektiv ermittelte Wert einer Immobilie auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren und aktueller Marktdaten. Der Kaufpreis ist das Ergebnis von Angebot und Nachfrage – er kann über oder unter dem Marktwert liegen. Ein Gutachten zeigt Ihnen den tatsächlichen Wert, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Regionales & Praktisches
Mein Tätigkeitsgebiet umfasst ganz Mannheim (alle Stadtteile), Ludwigshafen, Heidelberg, Weinheim, Schwetzingen und alle weiteren Orte im Umkreis von 100 Kilometern – einschließlich Darmstadt, Frankfurt, Karlsruhe, Heilbronn, Speyer, Worms und Kaiserslautern.
Ich erstelle Gutachten für alle gängigen Immobilientypen: Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke sowie Gewerbeimmobilien. Bei Sonderobjekten sprechen Sie mich gerne an.
Telefonisch unter +49 155 115 051 62, per E-Mail an kontakt@verst-immobilienbewertung.de oder über das Kontaktformular auf der Webseite. Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
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