Steueroptimierung

Restnutzungsdauer- Gutachten

Kürzere Restnutzungsdauer nachweisen – Abschreibung erhöhen.

Honorarauf Anfragekeine MwSt.

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes – also die Anzahl der Jahre, in denen das Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Diese Restnutzungsdauer ist die Grundlage für die steuerliche Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA) nach § 7 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG).

Das Finanzamt setzt standardmäßig eine Nutzungsdauer von 50 Jahren an (entspricht 2 % AfA pro Jahr). Bei älteren Gebäuden liegt die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer jedoch häufig deutlich darunter. Mit einem Gutachten können Sie eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen – und dadurch Ihre jährliche Abschreibung erhöhen.

AfA
§ 7 Abs. 4 EStG
BFH
BFH-konform

Wie funktioniert die Steuerersparnis?

Die Rechnung ist einfach: Je kürzer die nachgewiesene Restnutzungsdauer, desto höher die jährliche Abschreibung, desto geringer Ihre Steuerlast.

In vielen Fällen übersteigt die jährliche Steuerersparnis die Gutachtenkosten.

Rechenbeispiel

Mehrfamilienhaus in Mannheim, Gebäudewert 400.000 €

Ohne Gutachten

50 Jahre Nutzungsdauer → 2 % AfA → 8.000 €/Jahr

Mit Gutachten

25 Jahre Restnutzungsdauer → 4 % AfA → 16.000 €/Jahr

Mehrabschreibung pro Jahr8.000 €
Steuerersparnis (42 % Steuersatz)ca. 3.360 €/Jahr

Für wen lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Vermietete Immobilie

Nur bei vermieteten Objekten ist die AfA steuerlich relevant. Eigengenutzte Immobilien profitieren nicht von dieser Regelung.

Älteres Gebäude

Besonders bei Gebäuden mit Baujahr vor 1980 ist die tatsächliche Restnutzungsdauer häufig kürzer als die vom Finanzamt pauschal angesetzte Nutzungsdauer.

Kapitalanleger

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage hält, kann durch die höhere AfA die Rendite nach Steuern verbessern. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten wird häufig in Abstimmung mit dem Steuerberater beauftragt.

Anforderungen an das Gutachten

Damit das Finanzamt das Gutachten anerkennt, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen (u. a. BFH IX R 25/19, IX R 21/21) die Kriterien präzisiert:

  • Qualifikation des Gutachters

    Der Sachverständige muss öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sein. Diese Anforderung ist durch eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) erfüllt.

  • Modellkonforme Ermittlung

    Die Restnutzungsdauer muss nach den Vorgaben der ImmoWertV ermittelt werden – insbesondere unter Berücksichtigung des Modernisierungsgrades nach Anlage 1/2 ImmoWertV.

  • Objektbesichtigung

    Eine persönliche Besichtigung vor Ort ist zwingend erforderlich. Reine Schreibtischgutachten werden nicht anerkannt.

In 5 Schritten zu Ihrem Gutachten

01

Erstberatung & Wirtschaftlichkeitsprüfung

Gemeinsam prüfen wir, ob sich das Gutachten für Ihre Immobilie wirtschaftlich lohnt.

02

Unterlagen

Grundbuchauszug, Baugenehmigung, Modernisierungsnachweise und bisherige AfA-Berechnung.

03

Besichtigung

Vor-Ort-Termin mit Fokus auf Baujahr-Verifikation, Modernisierungszustand und wesentliche Bauteile. Dauer: 1 bis 2 Stunden.

04

Gutachtenerstellung

Modellkonforme Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer. Umfang: 15 bis 25 Seiten.

05

Übergabe

Sie erhalten das Gutachten in 2 bis 3 Wochen. Es kann direkt beim Finanzamt eingereicht werden.

Tätigkeitsgebiet: Mannheim & Umgebung

Ich erstelle Restnutzungsdauer-Gutachten für vermietete Immobilien in Mannheim (alle Stadtteile), Ludwigshafen, Heidelberg, Schwetzingen und der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar sowie im erweiterten Umkreis von 100 Kilometern.

Kostenlose Erstberatung

Lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre Immobilie? Ich gebe Ihnen im Erstgespräch eine realistische Einschätzung.