Grundsteuer- Gutachten
Grundsteuerwert zu hoch? Lassen Sie ihn korrigieren.
Mit der Grundsteuerreform werden Immobilien in Deutschland neu bewertet. In vielen Fällen fällt der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuerwert höher aus als der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie. Das betrifft Eigentümer in ganz Mannheim – von der Eigentumswohnung in der Innenstadt bis zum Einfamilienhaus in Feudenheim.
Nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG) haben Sie das Recht, einen niedrigeren Verkehrswert durch ein Gutachten nachzuweisen. Wenn der gutachterlich ermittelte Wert unter dem Grundsteuerwert des Finanzamts liegt, muss das Finanzamt den niedrigeren Wert berücksichtigen.
Wie funktioniert der Nachweis?
Bescheid prüfen
Sie erhalten Ihren Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt. Prüfen Sie, ob der festgestellte Grundsteuerwert realistisch erscheint.
Einspruch einlegen
Wenn Sie den Wert für zu hoch halten, legen Sie innerhalb der Einspruchsfrist (in der Regel ein Monat) Einspruch ein. Ihr Steuerberater kann Sie hierbei unterstützen.
Gutachten beauftragen
Ich erstelle ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG, das den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie zum relevanten Stichtag ermittelt.
Einreichen
Das Gutachten wird beim Finanzamt eingereicht. Liegt der ermittelte Verkehrswert unter dem Grundsteuerwert, wird der Bescheid entsprechend korrigiert.
Wann lohnt sich ein Grundsteuer-Gutachten?
Erhebliche Abweichung
Der Grundsteuerwert liegt spürbar über dem tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie.
Besondere Umstände
Ihre Immobilie hat wertmindernde Merkmale, die das Finanzamt nicht berücksichtigt hat – etwa Sanierungsstau, Belastungen im Grundbuch (Wegerecht, Nießbrauch), ungünstige Lage oder Einschränkungen im Bebauungsplan.
Mehrere Immobilien
Wenn Sie mehrere Objekte besitzen, summieren sich die möglichen Einsparungen.
Kostenloser Vorab-Check
Nicht in jedem Fall lohnt sich ein Gutachten. Im kostenlosen Erstgespräch prüfe ich, ob eine ausreichende Diskrepanz zwischen Grundsteuerwert und Verkehrswert besteht, damit sich die Gutachtenkosten für Sie rechnen.
Anforderungen an das Gutachten
Damit das Finanzamt das Gutachten als Nachweis akzeptiert, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen:
Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger erfülle ich diese Anforderungen. Ich erstelle das Gutachten normkonform und achte darauf, dass es die Prüfungsanforderungen des Finanzamts erfüllt.
Das Gutachten muss den Verkehrswert nach § 194 BauGB auf Basis der ImmoWertV ermitteln.
Es muss von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt sein – idealerweise zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder öffentlich bestellt und vereidigt.
Die Bewertung muss sich auf den relevanten Stichtag beziehen.
Eine Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich.
Ablauf und Kosten
Der Ablauf entspricht dem eines Verkehrswertgutachtens: Erstberatung, Unterlagenbeschaffung, Objektbesichtigung, Bewertung und Übergabe. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Erstberatung
Kostenloser Vorab-Check: Ich prüfe, ob ein Gutachten für Ihre Situation wirtschaftlich sinnvoll ist.
Unterlagen
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Grundsteuerwertbescheid und relevante Nachweise über wertmindernde Eigenschaften.
Objektbesichtigung
Persönliche Besichtigung und Dokumentation aller wertrelevanten Merkmale Ihrer Immobilie.
Bewertung
Normkonforme Ermittlung des Verkehrswerts nach § 194 BauGB und ImmoWertV zum relevanten Stichtag.
Übergabe & Einreichung
Sie erhalten das fertige Gutachten und können es direkt beim Finanzamt einreichen. Die Kosten hängen von der Art und Komplexität der Immobilie ab.
Tätigkeitsgebiet: Mannheim & Umgebung
Ich erstelle Grundsteuer-Gutachten für Immobilien in ganz Mannheim – Neckarstadt, Oststadt, Lindenhof, Käfertal, Neckarau, Seckenheim, Feudenheim, Vogelstang, Sandhofen, Rheinau, Waldhof – sowie in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Umkreis von 100 Kilometern.
Kostenlose Erstberatung
Grundsteuerwert zu hoch? Ich prüfe für Sie, ob ein Gutachten wirtschaftlich sinnvoll ist und berate Sie unverbindlich.