Eine schwierige Situation braucht eine klare Grundlage
Eine Trennung oder Scheidung ist emotional belastend. Wenn dann noch eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, wird es zusätzlich kompliziert: Was ist das Haus wert? Wer bekommt was? Kann einer den anderen auszahlen – und wenn ja, zu welchem Preis?
Diese Fragen führen häufig zu Konflikten – gerade weil beide Seiten unterschiedliche Vorstellungen vom Wert der Immobilie haben. Ein neutrales, unabhängiges Gutachten schafft eine objektive Grundlage, auf die sich beide Parteien stützen können. Es nimmt Emotionen aus der Wertfrage und ermöglicht eine faire Lösung.

Wie funktioniert der Zugewinnausgleich bei Immobilien?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei einer Scheidung der sogenannte Zugewinn ausgeglichen. Vereinfacht: Das Vermögen, das während der Ehe hinzugekommen ist, wird zwischen beiden Parteien geteilt.
Anfangsvermögen
Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung (oder des Erwerbs während der Ehe).
Endvermögen
Wert der Immobilie zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen. Bei Immobilien ist ein präziser Verkehrswert daher entscheidend – denn schon wenige Tausend Euro Unterschied können den Ausgleichsanspruch erheblich verändern.
Warum ein neutraler Sachverständiger?
Bei einer Scheidung ist Neutralität entscheidend. Ich arbeite als unabhängiger Sachverständiger – nicht im Auftrag einer Seite gegen die andere, sondern im Interesse einer objektiven, nachvollziehbaren Wertermittlung.
Akzeptanz beider Parteien
Ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen wird erfahrungsgemäß von beiden Seiten eher akzeptiert als eine Maklerbewertung oder eine Schätzung des eigenen Anwalts.
Gerichtsfestigkeit
Sollte der Fall vor dem Familiengericht verhandelt werden, erfüllt das Gutachten die Anforderungen. Es ist nach § 194 BauGB und ImmoWertV erstellt.
Diskretion
Die Besichtigung und der gesamte Prozess werden diskret abgewickelt. Auf Wunsch führe ich die Besichtigung so durch, dass sie für Nachbarn unauffällig bleibt.
Gemeinsame Beauftragung möglich
Idealerweise beauftragen beide Parteien das Gutachten gemeinsam. Das spart Kosten (ein Gutachten statt zwei) und unterstreicht die Neutralität. Selbstverständlich kann auch eine Partei allein beauftragen.
Welche Stichtage sind relevant?
Die Stichtagsfrage ist bei Scheidungen besonders wichtig und wird häufig unterschätzt:
Ich ermittle den Verkehrswert zum jeweiligen relevanten Stichtag – auch rückwirkend, sofern ausreichend Marktdaten vorliegen.
Ihre Möglichkeiten nach dem Gutachten
Auszahlung
Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen auf Basis des Gutachtenwerts aus.
Verkauf
Die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt. Das Gutachten hilft, einen realistischen Verkaufspreis festzulegen.
Teilungsversteigerung
Wenn keine Einigung möglich ist, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Auch hier ist der Verkehrswert die Grundlage.
Kosten und Ablauf
Verkehrswertgutachten
Gerichtsfest für den Zugewinnausgleich
keine MwSt.
- Anerkannt vom Familiengericht
- Stichtagsbezogene Bewertung
- Nach § 194 BauGB & ImmoWertV
Kurzgutachten
Außergerichtliche Einigung
keine MwSt.
- Kompakte Wertermittlung
- Ideal bei einvernehmlicher Trennung
- Nicht für Gericht geeignet
Für den Zugewinnausgleich vor Gericht empfehle ich grundsätzlich ein Verkehrswertgutachten. Bei einer einvernehmlichen Trennung kann ein Kurzgutachten als Orientierung ausreichen. Gerne berate ich Sie, welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Zertifiziert nach ISO 17024
Diese Zertifizierung belegt die fachliche Qualifikation und wird von Gerichten sowie Finanzämtern anerkannt.

Diplom-Sachverständiger (DIA)
Ausbildung an der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) an der Universität Freiburg.
Vertrauliche Erstberatung.
Sie stehen vor einer Trennung und möchten Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie? Ich berate Sie vertraulich und unverbindlich. Gerne können Sie mich auch über Ihren Anwalt kontaktieren lassen. Alle Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Antwortzeit i.d.R. innerhalb von 24 Stunden.